Heizungsausfall im Winter: Deine Rechte als Mieter
Bei Heizungsausfall muss der Vermieter unverzüglich handeln – sonst darfst du die Miete mindern. Die Schritte von der Mängelanzeige bis zum Notdienst.
Fällt die Heizung in der Heizperiode aus, ist das ein Wohnungsmangel: Der Vermieter muss unverzüglich für Abhilfe sorgen.
Selbst prüfen, bevor du meldest
- Thermostat aufgedreht, andere Heizkörper auch kalt?
- Gluckert es? Dann mit dem Vierkantschlüssel entlüften.
- Zeigt die Therme eine Störung: einmal entstören.
- Druck unter 1 bar kann ebenfalls die Ursache sein.
Mängel richtig anzeigen
Erster Schritt ist immer die Mängelanzeige – telefonisch für die Eile, zusätzlich schriftlich für den Nachweis.
Mietminderung
Bleibt die Wohnung kalt, ist eine Mietminderung möglich. Höhe und Vorgehen vorher mit Mieterverein oder Verbraucherzentrale abstimmen – wir geben keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Darf ich bei Heizungsausfall die Miete mindern?
Bei kalter Wohnung in der Heizperiode grundsätzlich ja – Höhe und Vorgehen vorher mit dem Mieterverein oder der Verbraucherzentrale abstimmen.
Darf ich selbst den Notdienst beauftragen?
Bei Totalausfall im Winter und unerreichbarem Vermieter ja – nur das Nötigste reparieren lassen und die Kosten als Aufwendungsersatz geltend machen.
Quellen: Mieterverein, Verbraucherzentralen
Zuletzt geprüft: 8. Mai 2026